von Ulli3D » 09.11.2008, 18:02
Nein, Schonzeiten gelten nicht für Teichanlagen sondern nur für freie Gewässer. Schau mal ins Fischereigesetz § 1, Abs. 3. und Abs. 5,.
Auf Privatgewässer und ihnen gleichgestellte Gewässer (§ 2) finden nur § 31 für den Fischfang mit der Handangel sowie die §§ 39 und 40 Abs. 1 Anwendung.
Zumindest gilt das NRW aber in den anderen Bundesländern gilt ähnliches.
Petri aus Sankt Augustin
Ulli
50 Pfund Marke geknackt, zumindest bei den Kunstködern