Hallo Leute,
habe mal eine Frage zum Fischereirecht.
zur fiktiven Situation:
Angenommen, ich angel in einem Angelpark (Forellenangeln)´in dem auch Hechte besetzt sind. Nun fange ich absichtlich oder unbeabsichtigt einen Hecht der das mindestmaß von 45cm (in NRW) hat. Leider schreiben wir den 16.2. und am 15.2. fängt die Schonzeit an.
Nun die Frage:
Greift hier das Fischereirecht, oder greift es in diesem Fall nicht, da es ein Angelpark und kein "freies Gewässer" ist?
Lg Florian
